Kategorien: Allgemein

Über den Autor:

Detlef Beyer

Detlef Beyer ist seit über 20 Jahren ein Experte für digitale Barrierefreiheit und Gebrauchs­­tauglich­­keit (Usability). Detlef Beyer war als Lehr­­beauftragter an der Uni Duisburg-Essen und an der Fachhochschule Köln aktiv. Er hat vielfältige Artikel in Fach­­zeitschriften veröffentlicht. Er ist Autor des ersten deutschsprachigen Fachartikels zur Web-Barrierefreiheit im c't Magazin (Heise Verlag, 2003). Workshops und Vorträge sind ein weiterer Schwer­­punkt seiner Arbeit. Er ist Geschäfts­­führer der Medienkonzepte Beyer und Meiers GbR, Köln.
Professional Member der International Association of Accessibility Professionals
Artikel teilen
Eine junge Frau mit einer Behinderung sitzt zu Hause im Rollstuhl und lächelt, während sie am Telefon spricht.

Barrierefreiheit ist keine besondere Eigenschaft von speziellen Angeboten, die nur eine sehr begrenzte Zielgruppe ansprechen. Barrierefreiheit ist in unseren Augen das primäre Zeichen für ein hochwertiges, mediengerechtes und innovatives Produkt. Nur eine technisch saubere und moderne Lösung kann barrierefrei sein, nur ein mediengerechtes Layout erfüllt diesen Anspruch und nur wenn die Texte für das Medium entsprechend aufbereitet wurden, werden die Nutzer die Inhalte entsprechend annehmen. Medienkonzepte betrachtet all diese Aspekte und berücksichtigt darüber hinaus weitere Prämissen wie Ansprüche die sich aus dem Marketing, dem Corporate Design oder Besonderheiten der avisierten Zielgruppe ergeben. Wir finden den optimalen Kompromiss. Wir sind keine eindimensionalen „Fachleute“, welche die Barrierefreiheit als Einzelaspekt betrachten. Für uns ist die Barrierefreiheit ein Teil des Ganzen – ein wichtiger dazu.

Barrierefreiheit kann keine Momentaufnahme sein, sondern muss als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden. Unsere Schulungsmaßnahmen helfen der Redaktion unserer Kunden, dieser Vorgabe mit Verständnis und Engagement zu begegnen.

Wir beziehen alle relevanten Normen in diesem Bereich in unsere Konzepte ein. So haben unsere Berater für www.bund.de die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) herangezogen und sichergestellt, dass 95+ Punkte im standardisierten BIK-Testverfahren erreicht werden. BIK steht für „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ und ist ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbände und der DIAS GmbH.

Selbstverständlich schauen wir über die BITV hinaus und kennen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) in alle Varianten.

Dein Kommentar


Mehr zu diesem Thema

  • open Europas Barriere­freiheits­standard bekommt ein Update – was steckt in der neuen EN 301 549?

    Gesetze und Verordnungen

    Europas Barriere­freiheits­standard bekommt ein Update – was steckt in der neuen EN 301 549?

    Die technische Norm, die digitale Barrierefreiheit in Europa rechtlich absichert, steht vor ihrer größten Überarbeitung seit Jahren. Ein Überblick über das Warum, das Was - und das unvermeidliche Wann.

  • open Doppelt gemoppelt – Buttons, Links einfach prüfen

    Werkzeuge

    Doppelt gemoppelt – Buttons, Links einfach prüfen

    Eine kostenlose Chrome Extension, um die Barrierefreiheit gezielt für Buttons, Links und anderer interaktive Elemente zu prüfen.

  • open Melde mich – Informationspflicht nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

    Gesetze und Verordnungen

    Melde mich – Informationspflicht nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

    Ein Dienstleistungsanbieter muss aktiv über bekannte Barrieren des eigenen Angebots informieren. Ein Aussitzen von bekannten Problemen ist keine erlaubte Option.