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Über den Autor:

Detlef Beyer

Detlef Beyer ist seit über 20 Jahren ein Experte für digitale Barrierefreiheit und Gebrauchs­­tauglich­­keit (Usability). Detlef Beyer war als Lehr­­beauftragter an der Uni Duisburg-Essen und an der Fachhochschule Köln aktiv. Er hat vielfältige Artikel in Fach­­zeitschriften veröffentlicht. Er ist Autor des ersten deutschsprachigen Fachartikels zur Web-Barrierefreiheit im c't Magazin (Heise Verlag, 2003). Workshops und Vorträge sind ein weiterer Schwer­­punkt seiner Arbeit. Er ist Geschäfts­­führer der Medienkonzepte Beyer und Meiers GbR, Köln.
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Karte mit einer Übersicht über mögliche Strafen bei einem Verstoß gegen den EAA

Was geht ab Alter?!

Der European Accessibility Act (EAA) trat am 28. Juni 2025 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Während 2026 intensivieren die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Durchsetzungs- und Prüfungsaktivitäten erheblich. Mein kleiner Bericht dokumentiert die aktuelle Umsetzungs-Landschaft der EU mit Schwerpunkt auf Regierungsinitiativen, Audit-Aktivitäten, Durchsetzungsmaßnahmen und länderspezifischen Unterschieden. Das ist kein ganz leichtes Unterfangen, da diese Informationen sich zäh einem Auffinden widersetzen.

Alle sind startklar

Aktueller Stand (Juni 2026): Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und das durch mehr als 350 separate Maßnahmen. Die Durchsetzung erfolgte dezentral durch nationale Behörden, was zu erheblichen Unterschieden in der Praxis führt. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen öffnet sich in einem neuen Tab – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR).

Kleiner Gag am Rande und so auf der schicken Website des MLBF zu lesen (Stand 08.06.2026, Hervorhebungen durch den Autor): „Wir erstellen alle Inhalte auf dieser Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch können Sie uns für Fehler in den Texten und Eintragungen nicht verantwortlich machen. […] Sie können uns auch nicht verantwortlich machen, sollten Inhalte aus technischen Gründen falsch dargestellt werden“.

Länderspezifische Umsetzungs-Aktivitäten

Deutschland: BFSG-Durchsetzung durch eine zentrale Behörde

Rechtsgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV)

Enforcement-Status 2026:
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR) bestätigt, dass Durchsetzungsaktivitäten bereits laufen und die Prüfungsbemühungen 2026 verstärkt werden. Es sind bereits 700 Meldungen (Stand Juni 2026) eingelaufen und müssen geprüft werden.

Es wurde eine „Marktüberwachungsstrategie“ (MÜS) für Produkte und Dienstleistungen verabschiedet. Diese Strategie beschreibt einen risikobasierten Ansatz. Sie fährt sowohl anlassunabhängige, wie anlassabhängige (Meldung durche Verbraucher und Verbraucherinnen) Ansatz. Sie machen eine „automatisierte Vorprüfung“ und wohl keine manuelle Prüfung, zumindest nicht im ersten Schritt. Sie schreiben dazu: „Durch den Einsatz technischer Prüfsoftware ist es möglich, eine deutlich größere Anzahl an Dienstleistungen in der Breite zu erfassen, als dies durch rein manuelle Prüfungen möglich wäre“. Das mag sein, schließt aber rund 70% der möglichen Fehler aus.

Strafrahmen:

  • Bis zu €100.000 für schwerwiegende Verstöße (z.B. Nichteinhaltung zentraler Barrierefreiheitsanforderungen)
  • Bis zu €10.000 für geringfügige Verstöße (z.B. fehlerhafte Barrierefreiheitsdokumentation)

Niederlande: ACM-Aufsicht mit detailliertem Compliance-Framework

Zuständige Behörde: Autoriteit Consument & Markt (ACM)

Enforcement-Timeline 2026:

  • Unternehmen, die bis 15. Oktober 2025 nicht oder unvollständig berichtet haben, werden für Audits im Frühjahr 2026 priorisiert
  • ACM führt derzeit erste Audits und Untersuchungen zur Compliance durch
  • Enforcement-Start erwartet Mitte 2026

ACM-Ansatz:
Die ACM hat eines der detailliertesten und robustesten Compliance-Frameworks unter den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Es definiert klare Verpflichtungen für Organisationen, die E-Commerce- und elektronische Kommunikationsdienste in den Niederlanden anbieten, insbesondere zur Meldung und Behebung von Barrierefreiheitsproblemen.

Strafrahmen:

  • Bis zu €900.000 durch die ACM (zuständig für E-Commerce und Telekommunikation)

Frankreich: Erste EAA-Klagen in der EU

Historischer Meilenstein:
Am 12. November 2025 reichten die Behindertenrechtsorganisationen ApiDV und Droit Pluriel die ersten EAA-Klagen in der EU ein.

Beklagte:

  • Auchan, Carrefour, E. Leclerc, Picard Surgelés

Vorwurf:
Digitale Diskriminierung von 2 Millionen sehbehinderten Menschen in Frankreich, die die Websites und mobilen Apps dieser Einzelhändler nicht unabhängig nutzen können.

Verfahrensablauf:

  • Juli 2025: Formelle Mahnungen an die vier Einzelhändler mit Frist bis 1. September 2025
  • September 2025: Keine wesentlichen Verbesserungen
  • November 2025: Einleitung gerichtlicher Eilverfahren
  • Mai 2026: Urteil des Tribunal Judiciaire de Lille gegen die Kläger ApiDV und Droit Pluriel bezüglich Auchan E-Commerce France. Die Klage wurde abgewiesen. Laut Gericht muss der Lebensmittelhändler keine Barrierefreiheit auf der Website sicherstellen, da das Unternehmen einen Umsatz von 250 Millionen Euro unterschreitet (eine besondere Grenze aus dem Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005).

Weitere französische Regelungen:

  • €25.000 jährliche Strafe für fehlende Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung

Schweden: PTS-Marktaufsicht für digitale Dienste

Zuständige Behörde: Post- och telestyrelsen (PTS)

Enforcement-Aktivitäten 2026:
Marktaufsicht und -überwachung setzen sich durch 2025 und 2026 fort. Die Audits sind Teil eines Aufsichtsprogramms der PTS, das 2025 begann und sich bis 2026 erstreckt.

Konkrete Maßnahmen:

  • Oktober 2025: PTS begann mit der Prüfung von Laptops, Smartphones und Tablets mittels JAWS-Screenreader-Technologie
  • Eröffnung der ersten E-Commerce-Aufsichtsverfahren
  • Stufenweiser Ansatz: Nicht alle Unternehmen werden gleichzeitig geprüft

Strafrahmen:

  • Bis zu SEK 10.000.000 (ca. €900.000)
  • PTS kann den Verkauf oder Vertrieb nicht konformer Produkte und Dienste in Schweden verbieten – für viele Unternehmen eine schwerere Konsequenz als die Geldstrafe selbst

Spanien: Höchste Strafen in der EU

Rechtsgrundlage: Ley 11/2023

Strafrahmen:

  • Bis zu €1.000.000
  • Zusätzlich: Bis zu 2 Jahre Betriebsverbote möglich

Besonderheiten:

  • Sofortige Strafen bei schwerwiegenden Verstößen möglich
  • Keine verpflichtende Wartezeit vor Strafverhängung bei gravierenden Fällen
  • Erfasst E-Commerce, Banking, Reisedienstleistungen

Umsetzungs-Status 2026:
Verstärkte Aufsicht erwartet, während Behörden ihre Prüfungskapazitäten ausbauen.

Italien: Kulanzfrist mit Fokus auf Compliance

Rechtsgrundlage: Decreto Legislativo n.82/2022, aufbauend auf Legge Stanca (2004)

Strafrahmen:

  • Bis zu 5% des Jahresumsatzes für große Unternehmen
  • 90-Tage-Kulanzfrist vor Strafverhängung

Besonderheiten:

  • Italien begann mit der Durchsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen bereits vor dem EU-weiten EAA-Stichtag (28. Juni 2025) für große Unternehmen
  • Einhaltung von EN 301 549 erforderlich
  • Kulanzfrist gibt Unternehmen Zeit zur Behebung

Enforcement-Status 2026:
Fortsetzung des proaktiven Ansatzes mit Fokus auf große Unternehmen und kritische Sektoren.

Irland: Einziger EU-Staat mit Strafandrohung

Besonderheit: Irland ist der einzige EU-Mitgliedstaat mit strafrechtlichen Sanktionen für EAA-Verstöße.

Strafrahmen:

  • Bis zu €60.000 Geldstrafe
  • Bis zu 18 Monate Haft bei Anklageerhebung
  • Bei summarischer Verurteilung: €5.000 Geldstrafe und/oder 6 Monate Haft

Anwendung der Haftstrafe:
Vorbehalten für vorsätzliche und anhaltende Verweigerung der Compliance nach formellen Durchsetzungsmaßnahmen.

Nicht-finanzielle Durchsetzungsmittel:

  • Anordnung zum Produktrückzug
  • Öffentliche Compliance-Mitteilungen (Reputationsschaden kann die finanzielle Wirkung der Geldstrafe übersteigen)

Österreich: Fokus auf Finanzdienstleistungen

Zuständige Behörden: Bundesministerium für Soziales und regionale Marktaufsichtsbehörden

Strafrahmen:

  • €80.000 bis €200.000 pro Verstoß

Besonderheiten:

  • Besondere Aufmerksamkeit für Banking- und Finanzdienstleistungen
  • 14-Tage-Reaktionsfenster für Barrierefreiheitsbeschwerden und damit eines der kürzesten in der EU. Wir praktisch aber durchaus mit einen größeren Zeitfenster versehen
  • Strenge Überwachung im Finanzsektor

Belgien: Mehrsprachige Compliance-Anforderung

Zuständige Behörde: SPF Economie

Strafrahmen:

  • €1.000 bis €200.000 pro Verstoß

Einzigartige Anforderung:
Belgiens dreisprachiger Markt (Französisch, Niederländisch, Deutsch) erfordert Barrierefreiheit in allen Sprachversionen. Ein Verstoß in einer einzelnen Sprachversion gilt als separater Verstoß.

Umsetzungs-Status 2026:
Strafsachentscheidungen werden während 2026 erwartet.

Finnland: Mittelfeld-Ansatz

Strafrahmen:

  • Bis zu €150.000 – im mittleren Bereich der EU-Mitgliedstaaten

Risiken der Nichteinhaltung

Die Risiken einer nicht barrierefreien Umsetzung der Angebote sind erheblich. Es gibt, bis auf einen Fall in Frankreich, noch keine beispielhafte Rechtssprechung. Hier ist noch einiges an Spielraum bei der Interpretation der gesetzlichen Regelungen möglich.

Der European Accessibility Act markiert einen Wendepunkt für digitale Barrierefreiheit in der EU. Nach dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025 befinden sich die Mitgliedstaaten nun in einer ersten aktiven Durchsetzungsphase:

  • Drei Länder (Niederlande, Deutschland, Schweden) führen bereits mehr oder weniger systematische Audits durch
  • Frankreich hat den rechtlichen Präzedenzfall mit den ersten EAA-Klagen geschaffen
  • Alle 27 Mitgliedstaaten haben nationale Durchsetzungsrahmen etabliert
  • Strafen variieren erheblich – von €5.000 bis €1.000.000 bzw. 5% Umsatz
  • Oktober 2026 die neue Version der EN 301 549 tritt in Kraft und damit gilt WCAG 2.2

Die dezentrale Durchsetzung durch 27 verschiedene nationale Systeme stellt eine erhebliche Herausforderung dar und erfordert eine differenzierte Strategie für jeden Mitgliedstaat.

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