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Über den Autor:

Detlef Beyer

Detlef Beyer ist ein Kölner Experte im Bereich Gebrauchs­­tauglich­­keit (Usability) und Barriere­­freiheit. Detlef war als Lehr­­beauftragter an der Uni Duisburg-Essen und an der FH Köln aktiv. Er hat vielfältige Artikel in Fach­­zeitschriften veröffentlicht. Workshops und Vorträge sind ein weiterer Schwer­­punkt seiner Arbeit. Er ist ebenfalls Geschäfts­­führer der Medienkonzepte GbR.
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Gerade für Menschen mit Behinderungen bietet das Internet neue Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Integration in die Arbeitswelt. Erst durch das Internet werden Kommunikation und Informationsaustausch mit Selbsthilfegruppen, Firmen und Behörden vereinfacht oder überhaupt ermöglicht. Barrierefreie elektronische Medien unterstützen behinderte Menschen bei der Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben.

Barrierefreie Informationstechnologie nützt nicht nur Minderheiten, sondern breiten Bevölkerungsschichten. Neben dem Imagegewinn erschließen sich Unternehmen und Organisationen neue, wachsende Zielgruppen, gerade im Hinblick auf die sich verändernde Altersstruktur und die Finanzkraft, die ältere Menschen zu einer attraktiven Zielgruppe für die Wirtschaft macht. Ein barrierefreier Internetauftritt verlangt nicht nach einem Sonderweg, sondern nach der innovativen und kompetenten integrativen Nutzung vorhandener Technologien und Erkenntnisse. Wir von Medienkonzepte sprechen in diesem Zusammenhang auch lieber von Zugänglichkeit als von Barriere (Barrierefreiheit ist das offensichtlichste Erkennungsmerkmal für einen innovativen und technisch hochwertigen Internetauftritt.

Die entscheidenden Eigenschaften in Hinblick auf eine barrierefreie Umsetzung fassen die aktuell vier Basis-Richtlinien der WCAG 2.0 sehr gut zusammen:

* Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
* Bedienbarkeit (Operable)
* Verständlichkeit (Understandable)
* Technologische Robustheit (Robust)

Im Jahre 1994 wurde das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 um den Satz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Erst mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von Mai 2002 wurde ein gesetzlicher Rahmen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben geschaffen. Für den Bereich Informationstechnik ist dieser Rahmen im Juli 2002 in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) präzisiert worden. Die Verordnung wendet sich aufgrund ihrer Gesetzesgrundlage an die Bundesverwaltung und verpflichtete alle Behörden des Bundes dazu, ihre Internet-Angebote bis spätestens 31. Dezember 2005 barrierefrei zu gestalten.
Mit der Wirtschaft wurden entsprechende Zielvereinbarungen getroffen. Eine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreien Internetangeboten gibt es in Deutschland, anders als im Ausland, nicht. Die freiwilligen Bemühungen um barrierefreie Internet-Angebote der Wirtschaft orientieren sich in Deutschland grundsätzlich an der BITV.

In der öffentlichen Wahrnehmung geht es beim Thema Barrierefreiheit im Internet fast ausschließlich um blinde Internet-Nutzer. Dies spiegeln sowohl die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG) aus den USA, wie auch die – von den WCAG abgeleitete – BITV wieder.
Die für die Betrachtung der Barrierefreiheit relevanten Behinderungen und Einschränkungen umfassen durchaus weitere Gruppen und lassen sich einteilen in:

* Sinnesbehinderungen
* Sehschädigung (Blindheit und Sehbehinderung)
* Hörschädigung (Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit)
* Körperliche Behinderung (Einschränkung in der Motorik, fehlende Gliedmaßen)
* Kognitive Behinderung (die größte, hier aufgeführte Gruppe)
* Sonstige Behinderungen

Barrierefreiheit ist ein Einzelaspekt bei der Umsetzung von interaktiven Angeboten und muss immer im Zusammenhang mit vielen anderen Rahmenbedingungen gesehen werden. Die Stärke von Medienkonzepte liegt nicht nur in der sehr fundierten Kenntnis des Themas Barrierefreiheit, sondern in der Fähigkeit diese Anforderungen im Kontext mit anderen Parametern eines Projektes zu sehen (hier ist insbesondere das Corporate Design und der Bereich Marketing zu nennen). Barrierefreiheit kann keine Momentaufnahme bleiben, sondern verlangt nach einer kontinuierlichen Beachtung der aufgestellten Regeln.

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