Erklärung zur Barrierefreiheit für Medienkonzepte
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.medienkonzepte.de veröffentlichte Website der Medienkonzepte Beyer und Meiers GbR.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 16.10.2024 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
In die Bewertung der Barrierefreiheit wurden Menschen mit einer Behinderung einbezogen.
Die Website ‚Medienkonzepte‘ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: vollständig konform: der gesamte Inhalt ist ohne Ausnahme konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei: – wir öffnen externe Links in einem neuen Browser Tab – auf den durchgehenden Einsatz von einfacher Sprache haben wir verzichtet Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: alle aktuellen Browser
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von ‚Medienkonzepte‘ geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 12 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.
Name: Detlef Beyer
Strasse: Schaafenstr. 25
PLZ / Ort: 50676 Köln
Telefon: +49 221 9318700
Email: info@medienkonzepte.de
Social Media: https://www.linkedin.com/in/detlef-beyer-15589316/
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung ist für das Bundesland Nordrhein-Westfalen noch keine Marktüberwachungsbehörde benannt worden.
Die Medienkonzepte Beyer und Meiers GbR arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 16.10.2024 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.