Generator für eine Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir kommt man an eine Erklärung zur Barrierefreiheit
Sie müssen ihre digitalen Angebote und Produkte nicht nur barrierefrei umsetzen, sie müssen diese Umsetzung darüber hinaus dokumentieren. Nach dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ verlangt der Gesetzgeber nach einer entsprechenden Erklärung. In der Anlage 3 (zu den § 14 und 28) des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) findet sich unter der Überschrift „Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen“ diese knackig Aussage:
„Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt.“ (BFSG als PDF)
Enthalten sein soll in diesem Text:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Zumindest bei dem letzten Punkt der oben aufgeführten Liste werden sie scheitern, denn diese Behörde wurde bisher in keinem Bundesland außer Hessen benannt. Für alle anderen Punkte können sie unseren kleinen Generator verwenden.
Generator für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit
Keine der eingegebenen Informationen wird außerhalb Ihres Webbrowsers gespeichert. Unser Generator und die mit diesem Generator entstandene Erklärung ist eine kostenlose Vorlage für Sie und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung des Generators oder die damit entstandenen Texte.