Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit
Anbei unser Vorschlag für Ihre Erklärung zur Barriefreiheit in Anlehnung an die Anlage 3 (zu den § 14 und 28) des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – „Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen“.
Bei Websites veröffentlichen Sie die Erklärung als normale HTML-Seite. Achten Sie darauf, dass sie an prominenter Stelle auf der Homepage oder auf jeder Seite der Website an einer einheitlichen Stelle, z. B. in der Fußzeile der Website, verlinkt ist. Vergewissern Sie sich, dass die Erklärung in einem barrierefreien Format vorliegt, das Alle nutzen können. Wenn Sie das HTML von hier kopieren, ist dieser Teil bereits nach WCAG 2.1 Level A und AA geprüft. Da aber Ihre eigenen Stylesheets (CSS) zum Einsatz kommen, sollten Sie das Endergebnis insbesondere im Hinblick auf die Farbkontraste, Schriftgrößen und Zeilenabstand prüfen.
Eine Marktüberwachungsbehörde können Sie häufig noch nicht angeben, denn diese Behörde wurde bisher in keinem Bundesland außer Hessen benannt. Das müssen Sie nachholen – wenn denn eine Behörde benannt wurde.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Verantwortung für diese Erklärung und die Barrierefreiheit Ihrer Lösung verbleibt vollständig in Ihren Händen. Dieser kostenlose Service stellt keine Rechtsberatung dar.